Leichtathletik-Team Stoppenberg e.V. +49 1573 2048483 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Teilnahmebedingungen

Allgemeine Bedingungen für Teilnehmende und Zuschauende des 11. Welterbelauf Zollverein 2026

Für den Fall meiner Anmeldung zum 11. Welterbelauf Zollverein 2026 sowie meiner Teilnahme oder meinem Besuch des 11. Welterbelauf Zollverein 2026 erkenne ich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen an!

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung 

(1) Der 11. Welterbelauf Zollverein 2026 wird - sofern ein Teilnehmender mit Startpass von einem Mitgliedsverein des DLV teilnimmt - nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein durchgeführt. Für Teilnehmende, die nicht Mitglied eines im DLV organisierten Vereins sind und keinen Startpass haben, werden die Veranstaltungen entsprechend der vorgenannten Regeln durchgeführt. Veranstalter des 11. Welterbelauf Zollverein 2026 ist das Leichtathletik-Team Stoppenberg e.V., Hattramstraße 75, 45329 Essen (AG Essen VReg.-Nr. 4392, Steuer-Nr. 111/5786/2429).

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen dem Teilnehmenden und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und den Personen, die sich selbst und/oder Dritte als Teilnehmende anmelden. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder dem Teilnehmenden erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil. Die aktuellen Teilnahmebedingungen werden am Veranstaltungstag ausgehangen und sind abrufbar unter https://welterbelauf-zollverein.de/index.php/haftung-teilnahme
(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmendens gegenüber dem Veranstalter sind an das Leichtathletik-Team Stoppenberg e.V. zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen 

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und keinem Startverbot unterliegt. Die Teilnahme unter Verwendung anderer Sportgeräte als Nordic-Walking Stöcke im Walking und Nordic-Walking Wettbewerb ist nicht gestattet. Insbesondere darf der Teilnehmende in keinerlei Art und Weise Babys, Kinder oder Tiere mit sich führen. Des Weiteren ist das Laufen, Walken/ Nordic-Walken mit Kopfhörern oder ähnlichem verboten. Auch Fahrradbegleitungen sind grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung kann der Teilnehmende durch den Veranstalter oder seines entsprechend kenntlich gemachten Personals jederzeit disqualifiziert werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr besteht in diesen Fällen nicht. Die Verwendung von Hilfsmitteln (z.B. Rollstühlen, Prothesen, Guides, etc.) ist ausschließlich für Sportler/innen, die in den Wertungen von Special Olympics NRW und dem Behindertensportverband NRW antreten, zulässig.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmenden nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmenden diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
(3) Die Teilnehmenden müssen höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Anmeldung, die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme zu erfüllen, um die Strecke in der jeweils kommunizierten maximalen Zeit zurückzulegen und im Zweifelsfall ärztlichen Rat eingeholt zu haben. Am Tag der Veranstaltung wird der/die Teilnehmer:in nur dann antreten, wenn er/sie gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat und das Rennen sofort bei Anzeichen von Schwäche und/oder Unwohlsein abbrechen. Eine Teilnahme mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Sportveranstaltung erfordert, ist nicht zulässig. Wir bieten hier keine Sonderbetreuung an. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal von Teilnehmenden ist nur nach vorheriger Akkreditierung durch uns zulässig. 

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung 

(1) Die Anmeldung kann per Online-Anmeldung über das entsprechende „WebFormular” im Internet erfolgen. Anmeldungen per Post, Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen.
(2) Zahlungen können per einmaligem SEPA Lastschriftverfahren erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnahmebeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei Nachmeldungen am Veranstaltungstag ist nur Barzahlung möglich. Zusätzlich fällt für jede Nachmeldung eine gesonderte Nachmeldungspauschale an.
(3) Der Veranstalter versendet nach Abschluss der Voranmeldungen via „electronic mail“ letzte Informationen über die Veranstaltung und eine Zuweisung einer vorläufigen Startnummer an die Teilnehmenden. Die Startnummer muss persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt werden. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmenden jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmende nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(4) Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmender ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnahmebeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmenden; in diesem Falle findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmenden entfallenden anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmenden der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
(6) Die Rückerstattung des Teilnahmebeitrags kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmenden entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmenden der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
(7) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmenden und/oder späteres Anmeldedatum) fest, der in der Ausschreibung der Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
(8) Ein Disziplinwechsel (z.B.: Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken) innerhalb derselben Veranstaltung ist vorbehaltlich freier Kapazitäten und behördlicher Genehmigungen für bereits angemeldete Teilnehmende kostenpflichtig möglich. Dann ist jeweils der Differenzbetrag zu dem zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden, ggf. höheren Teilnahmebeitrag zu zahlen; bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie verbleibt es bei dem dafür geltenden Teilnahmebeitrag. Zusätzlich fällt für jede Umbuchung eine gesonderte Umbuchungspauschale an.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmenden.
(2) Teilnehmende oder Besucher werden weder gegen die Veranstalter und Sponsoren der Veranstalter noch gegen die Stadt Essen, deren Vertreter oder den Sponsoren der Veranstaltung Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Teilnahme oder dem Besuch der Veranstaltung entstehen können. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Für Teilnehmende mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird Seitens des Veranstalters keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Teilnehmenden, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Anmeldung und dem Antritt zum Start am Veranstaltungstag, die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme zu erfüllen, um die Strecke in der jeweils kommunizierten maximalen Zeit zurückzulegen. Sollten während des Wettbewerbs Anzeichen von Unwohlsein und/oder Schwäche auftreten, ist der Teilnehmende verpflichtet den Wettbewerb sofort zu beenden. Anfallende Kosten für medizinische Dienstleistungen, ggf. erforderliche Transporte ins Krankenhaus und erforderliche Weiterbehandlungen sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmende selbstverantwortlich.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmenden.
(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmenden selbst zu tragen. Der Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmenden, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung 

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmenden auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage der Teilnehmenden und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Teilnehmervertrages und den vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Speicherung und Veröffentlichung der persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank. Des Weiteren erfolgt eine Speicherung und Datenverarbeitung zu Werbezwecken ausschließlich für die kommenden Veranstaltungen des Veranstalters. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung der Daten zu diesen Zwecken ein. Diese Datenverarbeitung und Weitergabe erfolgt auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.
(2) Der Teilnehmende willigt unwiderruflich ein, dass das Leichtathletik-Team Stoppenberg e.V. die im Rahmen der von ihm als registriertem Teilnehmenden besuchten Veranstaltung von ihm oder im Auftrag erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmenden kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen darf, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung etc. verwenden darf. Der Teilnehmende verzichtet hierbei auf seine Namensnennung. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten (derzeit die mika:timing GmbH, Odenthaler Straße 153, 51465 Bergisch Gladbach, www.mikatiming.de) zum Zweck der Zeitmessung und Durchführung der Veranstaltung, inkl. Zahlungsabwicklung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Die Datenverarbeitung und Weitergabe erfolgt auf Anfrage der Teilnehmenden und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Teilnehmervertrages und den vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich.
(4) Kontakt für Datenschutz-Angelegenheiten:

Postanschrift:

Leichtathletik-Team Stoppenberg e.V.

c/o. Berthold Hiegemann

Hattramstraße 75

45329 Essen

Email:

datenschutz@welterbelauf-zollverein.de

§ 6 Zeitmessung

Beim 11. Welterbelauf Zollverein 2026 erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mittels „MikaTag” (Vertrieb über mika:timing GmbH, Odenthaler Straße 153, 51465 Bergisch Gladbach, www.mikatiming.de). Die Teilnahme an diesen Läufen ohne auf den Teilnehmer registrierten „MikaTag“ ist grundsätzlich unzulässig.

§ 7 Widerrufsrecht

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 8 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung 

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmende von der Teilnahme ausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Eine Disqualifikation kann auch bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder wesentlich unplausiblen Durchgangszeiten erfolgen. Im Übrigen gelten die Regeln des nationalen und internationalen Sportrechts sowie § 3 Absatz 5 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

§ 9 Bestimmungen der Teilnahmebedingungen

Soweit Bestimmungen des Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sind treten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen des Haftungsausschlusses bleiben davon unberührt.

Mai 2026