TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am 9. Welterbelauf Zollverein
Für den Fall meiner Teilnahme oder meinem Besuch des 9. Welterbelauf Zollverein erkenne ich die folgenden Teilnahmebedingungen an!
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Der 9. Welterbelauf Zollverein wird - sofern ein Teilnehmer mit Startpass von einem Mitgliedsverein des DLV teilnimmt - nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein durchgeführt. Für Teilnehmer, die nicht Mitglied eines im DLV organisierten Vereins sind und keinen Startpass haben, werden die Veranstaltungen entsprechend der vorgenannten Regeln durchgeführt. Veranstalter des 7. Welterbelauf Zollverein ist das Leichtathletik-Team Stoppenberg e.V., Hattramstraße 75, 45329 Essen (AG Essen VReg.-Nr. 4392, Steuer-Nr. 111/5786/2429).
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an das Leichtathletik-Team Stoppenberg e.V. zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme unter Verwendung anderer Sportgeräte als Nordic-Walking Stöcke im Walking und Nordic-Walking Wettbewerb ist nicht gestattet. Insbesondere darf der Teilnehmer in keinerlei Art und Weise Babys, Kinder oder Tiere mit sich führen. Des Weiteren ist das Laufen, Walken/ Nordic-Walken mit Kopfhörern oder ähnlichem verboten. Auch Fahrradbegleitungen sind grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer durch den Veranstalter oder seines entsprechend kenntlich gemachten Personals jederzeit disqualifiziert werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung kann schriftlich auf einem gesondert bei dem Leichtathletik-Team Stoppenberg e.V. anzufordernden Formular oder per OnlineAnmeldung über das entsprechende „WebFormular” im Internet erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen.
(2) Zahlungen können per einmaligem SEPA Lastschriftverfahren erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei Nachmeldungen am Veranstaltungstag ist nur Barzahlung möglich. Die Nachmeldegebühr beträgt dabei 5 €.
(3) Der Veranstalter versendet nach Abschluss der Voranmeldungen via „electronic mail“ letzte Informationen über die Veranstaltung und eine Zuweisung einer vorläufigen Startnummer an den Teilnehmer.
Die Startnummer muss persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt werden. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(4) Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
(7) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder späteres Anmeldedatum) fest, der in der Ausschreibung der Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
(8) Ein Disziplinwechsel (z.B.: Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken) innerhalb derselben Veranstaltung ist vorbehaltlich freier Kapazitäten und behördlicher Genehmigungen für bereits angemeldete Teilnehmer kostenpflichtig möglich. Dann ist jeweils der Differenzbetrag zu dem zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden, ggf. höheren Teilnehmerbeitrag zu zahlen; bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie verbleibt es bei dem dafür geltenden Teilnehmerbeitrag. Zusätzlich fällt für jede Umbuchung eine gesonderte Umbuchungspauschale von 5,- EUR an.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Teilnehmer oder Besucher werden weder gegen die Veranstalter und Sponsoren der Veranstalter noch gegen die Stadt Essen, deren Vertreter oder den Sponsoren der Veranstaltung Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Teilnahme oder dem Besuch der Veranstaltung entstehen können. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Für Teilnehmer mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers.
(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Der Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Darüber hinaus erfolgt die Speicherung und Veröffentlichung der persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank. Des Weiteren erfolgt eine Speicherung und Datenverarbeitung zu Werbezwecken ausschließlich für die kommenden Veranstaltungen des Veranstalters. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesen Zwecken ein.
(2) Der Teilnehmer willigt unwiderruflich ein, dass das Leichtathletik-Team Stoppenberg e.V. die im Rahmen der von ihm als registriertem Teilnehmer besuchten Veranstaltung von ihm oder im Auftrag erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen darf, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung etc. verwenden darf. Der Teilnehmer verzichtet hierbei auf seine Namensnennung.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten (derzeit die mika:timing GmbH, Odenthaler Straße 153, 51465 Bergisch Gladbach, www.mikatiming.de) zum Zweck der Zeitmessung und Durchführung der Veranstaltung, inkl. Zahlungsabwicklung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.
(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der mika:timing GmbH, Odenthaler Straße 153, 51465 Bergisch Gladbach, www.mikatiming.de, zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung, ins Besondere der Zeitmessung, Zahlungsabwicklung, Teilnehmerverwaltung und Ergebnislisten Erstellung, erhoben, gespeichert und verarbeitet.
(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Nationalität, Ort, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, im Internet, sowie in Applikationen wie z.B. der „mika tracking & event app“) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abse. 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder E-Mail widersprechen. Nutzen Sie hierzu bitte die folgenden Adressen:
Postanschrift:
Leichtathletik-Team Stoppenberg e.V.
c/o. Berthold Hiegemann
Hattramstraße 75
45329 Essen
Email:
datenschutz@welterbelauf-zollverein.de
§ 6 Zeitmessung
Beim 9. Welterbelauf Zollverein erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mittels „MikaTag” (Vertrieb über mika:timing GmbH, Odenthaler Straße 153, 51465 Bergisch Gladbach, www.mikatiming.de). Die Teilnahme an diesen Läufen ohne auf den Teilnehmer registrierten „MikaTag“ ist grundsätzlich unzulässig.
§ 7 Widerrufsrecht
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 8 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung
Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahmeausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Eine Disqualifikation kann auch bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder wesentlich unplausiblen Durchgangszeiten erfolgen. Im Übrigen gelten die Regeln des nationalen und internationalen Sportrechts sowie § 3 Absatz 5 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.
§ 9 Bestimmungen der Teilnahmebedingungen
(1) Soweit Bestimmungen des Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sind treten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen des Haftungsausschlusses bleiben davon unberührt.
April 2024
©Leichtathletik-Team Stoppenberg e.V., 2022
Hattramstraße 75, 45329 Essen